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 Betreff des Beitrags: Zulassung ohne KAT?
BeitragVerfasst: Di 2. Dez 2008, 08:49 
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Hallo,

ich habe einen V8S Ez. 1991 ohne KAT. Ist die Zulassung in Deutschland möglich. Habe gehört, es gäbe eine Regelung, nach welcher Fahrzeuge ab Bj. 90 ohne KAT nicht mehr zulassungsfähig seien ???

Viele Grüße
Burghardt


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung ohne KAT?
BeitragVerfasst: Di 2. Dez 2008, 17:09 
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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung ohne KAT?
BeitragVerfasst: Di 2. Dez 2008, 17:23 
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Hallo zusammen,

mein seven ist Bj.91 und der hat auch keinen Kat.

Am besten beim Tüv nachfragen.


grüße
micha


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung ohne KAT?
BeitragVerfasst: Mi 3. Dez 2008, 16:13 
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Hallo zusammen,

das hört sich ja so an, als ob es auch ohne KAT ginge ...

Gruß
Burghardt


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung ohne KAT?
BeitragVerfasst: Mi 3. Dez 2008, 17:05 
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Hallo meines Wissens kam am
01.07.1992 die Euro1 Norm (Katpflicht).

D.h. ab diesem Datum muß Dein Wagen einen Kat haben.

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Mit freundlichen Grüßen
Toni
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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung ohne KAT?
BeitragVerfasst: Mi 3. Dez 2008, 17:11 
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Hi Toni,

vor diesem Datum liegt er ja schonmal ...

Gruß
Burghardt


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung ohne KAT?
BeitragVerfasst: Sa 10. Jan 2009, 03:11 
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diese große diskussion gibts immer wieder auch bei den kitcar fahrer´n.

definitv gibts die kat-pflicht für neufahrzeuge erst ab 1992...also haste keine probleme!!!

aber: importierst du ein kat-loses fahrzeug welches schon mal in einem anderen eu-land zugelassen war, geht es laut meiner zulassungsstelle (baden württemberg) auch für fahrzeuge nach 1992...selbst mit EZ datum 2006 (z.b.)...wenn du einen tüv-ler findest der dir als abgasschlüssel unbekannt bzw. den teuersten einträgt....leider nehmen es die meisten tüv-ler nich gern auf ihre kappe:
die zulassungsbehörden verweisen auf den tüv...ohne diesem vorgaben zu machen oder rückendeckung zu geben...und der prüf-ingenieur soll es dann auf seine kappe nehmen..ergo: meist macht ers nicht, ausgeshlossen ist es jedoch auch nicht.

ergo2: theoretisch gehts, praktisch wirds schwierig.

aber vor EZ 1992 kein problem!!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung ohne KAT?
BeitragVerfasst: Do 30. Apr 2009, 18:04 
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Hallo,
ich habe gerade folgendes gehört:

angeblich wird ab 01.06.1991 für Fahrzeuge über 2 Liter ein Kat benötigt ???

Stimmt diese Aussage, kann jemand von den Experten etwas dazu sagen? Meines Wissen wird erst ab 1992 ein Kat benötigt. Aber angeblich trifft dies nur für Fahrzeuge unter 2 Liter zu ??

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Mit freundlichen Grüßen
Toni
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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung ohne KAT?
BeitragVerfasst: Fr 1. Mai 2009, 16:41 
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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung ohne KAT?
BeitragVerfasst: So 19. Jul 2009, 20:34 
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bis zu 2liter gilt die 92er grenze, über 2l gehts bis 1996.

das was ich weiter oben geschriebn habe gilt inzwischen (bei uns) nicht mehr...die jungs von der zulassungsstelle haben nen rückzieher gemacht.

allerdings gibts ne ausnahmegenehmigung vom regierungspräsidium wenn man das fahreug als umzugsgut "deklariert"...dies nutzen einige händler aus um fahrzeuge auch neueren datums ohne kat zuzulassen. ist aber ermessenssache des regierungspräsidiums.

so....der richtigkeit halber muss ich leider mitteilen dass meine o.g. angaben zu den EZ daten FALSCH waren!!
(stand 2013)
bis 2l: 07 / 1991
über 2L: ein jahr davor


Zuletzt geändert von micha.m am Fr 16. Aug 2013, 09:14, insgesamt 2-mal geändert.

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