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BeitragVerfasst: Mi 5. Aug 2009, 06:25 
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Unten steht dort: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".

Was soll ich mit einem Dokument welches mich nicht als Eigentümer einer Sache ausweist??? Und wer ist dann der Eigentümer des Fahrzeugs? Derjenige der es fährt, ob rechtmässig oder nicht?

Grüsse

Joachim

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BeitragVerfasst: Mi 5. Aug 2009, 07:35 
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Seit den neuen Fahrzeugpapieren muss zusätzlich ein Besitznachweis erbracht werden für die Zulassung. Das kann ein Kaufvertrag, eine Schenkungsurkunde oder ein Leasingvertrag sein.

Grüße,
Björn.

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BeitragVerfasst: Mi 5. Aug 2009, 07:52 
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Hallo Joachim,
Eigentümer ist derjenige, der ein Fahrzeug entsprechend den BGB-Vorschriften übereignet bekommt (=Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Sache). Grundsätzlich kann nur ein Berechtigter (= der selbst rechtmäßig Eigentum an einer Sache erlangt hat) übereignen. Man kann aber auch wirksam Eigentum von einem Nichtberechtigten (bspw. einem Dieb) erlangen, wenn man "gutgläubig" ist, dh. auf dessen Eigentümerstellung vertraut hat. Übergibt ein Dieb neben einem Auto noch die Zulassungsbescheinigung II, so wird der Käufer in seinem "guten Glauben" geschützt und wird Eigentümer. Wer ein Auto kauft und sich nicht die Bescheinigung zeigen und geben läßt, ist regelmäßig "bösgläubig" und erwirbt kein Eigentum von einem Dieb oder sonstigem Nichteigentümer.
Ist doch klar, oder? :lol:
Grüße
Bernd


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BeitragVerfasst: Mi 5. Aug 2009, 09:31 
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ja nee is klar :mrgreen:

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