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Jetzt wird's teuer
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Autor:  EvoOlli [ Mi 3. Feb 2021, 11:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Jetzt wird's teuer

Das ist der normale Weg für alles Außer-EU. Die Kleinmengengrenzen fallen am 1. Juli 2021 weg.

Für UK gibt es aber besondere Regeln, vor allem, wenn die Waren aus den UK stammen. Dann ist kein Zoll fällig.

Autor:  asteinha [ Mi 3. Feb 2021, 11:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Jetzt wird's teuer

Hi,
und wie ist das in Zukunft, wenn man einen Wagen aus UK kauft?

Autor:  Florian [ Mi 3. Feb 2021, 11:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Jetzt wird's teuer

Ich habe mal ein Rechenbeispiel. Wenn ich was für 500,- € netto kaufe müsste ich vor Brexit die englische Steuer mit 20 % zahlen und die Versandkosten. Nehmen wir mal 30,-€ Versand an.

500,- netto
+30,- Versand

530,- x 20%Steuer
106,-

636,- Gesamt

Nach Brexit sieht das dann so aus, wenn wir mal davon ausgehen das wir Zoll zahlen müssten:

500,- netto
+30,- Versand

530,- x 4% Zoll=21,20
+21,20

551,20 x 19% EUSt=104,73
+104,73

655,93 Gesamt

Kann es sein das da viele den wahrscheinlich aufwendigen Papierkram sich teuer bezahlen lassen?

Autor:  beemer [ Mi 3. Feb 2021, 11:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Jetzt wird's teuer

...oder diesen scheuen und dem unbedarften Käufer einfach eine Inladsrechnung ausstellen

Autor:  theStone [ Mi 3. Feb 2021, 11:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Jetzt wird's teuer

... oder einfach dort nicht mehr kaufen

Autor:  EvoOlli [ Mi 3. Feb 2021, 11:32 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Jetzt wird's teuer

Die meisten Sachen, die wir in England kaufen, werden wohl auch in England gefertigt werden, daher fällt kein Zoll an.
Damit wäre die Rechnung neu 630,70 €.

Bzgl. der Gebühren. Es kommt alles vor. Wenn der Versender nur die Zollpapiere fertig macht, landet die Ware bei uns am Zollamt und kann dann dort gegen Begleichung der EUst und evt. Zoll abgeholt werden. Außer Corona ändert etwas daran.

Die meisten Versender werden aber einen Deal mit dem Paketdienst haben und lassen sich evt. auch das Ausstellen der Papiere bezahlen. Hier habe ich schon alles von 3,- Euro Gebühren bis 30,- Euro Gebühren gesehen.
Die Gebühren werden bei manchen schon bei der Bestellung eingezogen, es kann aber auch sein, das der Paketdienstleister diese vor Ort erhebt...oder sich vor Zustellung online bezahlen lässt.
oder....oder...oder....

Autor:  Chimaera [ Mi 3. Feb 2021, 14:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Jetzt wird's teuer

Hallo,

die Zolldokumente (Inhaltserklärung und Herkunftsnachweis) müssen immer vom Versender erstellt werden. Normalerweise wird dieser Mehraufwand vom Versender nicht in Rechnung gestellt.

Die englische Mehrwertsteuer sollte vom Versender nicht in Rechnung gestellt werden. Stattdessen sind in Deutschland 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Auch wenn für in UK hergestellte Produkte keine Zollgebühren anfallen, muss die Lieferung dem Zollamt vorgeführt werden. Für diesen Aufwand berechnet der Paketdienst/Spediteur eine individuelle Gebühr.

Noch komplizierter und teurer wird es, wenn die Ware wieder nach UK zurückgesendet werden muss. Es sind wieder Zolldokumente erforderlich, die nun vom Kunden in Deutschland erstellt werden müssen.

Gruß
Eckhard

Autor:  micha.m [ Fr 5. Feb 2021, 15:26 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Jetzt wird's teuer

Ihr bringt hier was gewaltig durcheinander!! ist aber auch bei den Lotus, Triumph, Rover , Morgan Jungs nicht anders.

Zwischen UK und der EU ist der Warenverkehr nachwievor ZOLLFREI

ihr müsst KEINEN Zoll zahlen bei waren mit Ursprung UK...und ihr zahlt auch keinen ZOLL.

Was zahlt ihr: Ihr Zahlt EINFUHRUMSATZSTEUER und die Gebühren für die Abwicklung.

Wenn ihr wirklich ZOLL bezahlen müsst, ist das ein beweiss dass das teil welches Ihr gekauft habt weder britischen noch europäischen Urpsungs ist..sondern aus einem Drittland stammt (meist China oder Indien)

Wie Evoolli schon gesagt hat:

der Uk verkäufer MUSS netto verkaufen (UK Umsatzsteuer abziehen, 20%)...und der D Käufer MUSS die Einfuhrumsatzsteuer (also die D-Umsatzsteuer, akutell 19%) entrichten.

Das war es dann auch schon!! Ihr spart somit sogar 1%

Ob dann der Kurierdienst (DHL, UPS, GLS , DPD) euch noch Gebühren für die Abwicklung (Abführung der Einfuhrumsatzsteuer) verlangt ist was anderes.

Leider wissen die VK in UK leider nicht ob der korreten abwicklung und dass SIE ursächlich dafür verantwortlich sind, wenn kosten für den Käufer anfallen.

Autor:  EvoOlli [ Fr 5. Feb 2021, 18:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Jetzt wird's teuer

Hallo Micha,

das was Du schreibst habe ich genau so vorher auch geschrieben. Ich habe das auch mit dem Zoll erwähnt.

Autor:  micha.m [ Mo 8. Feb 2021, 23:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Jetzt wird's teuer

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoell ... _node.html

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoell ... 0bodyText3

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoell ... Doc=367900

Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle Warenlieferungen aus Großbritannien in die EU durch den Zoll abgefertigt werden. Denn Waren, die über die Grenze des Zollgebiets der EU verbracht werden, unterliegen der zollamtlichen Überwachung. Sie müssen in ein bestimmtes Zollverfahren überführt werden. Dies wird mit einer Zollanmeldung elektronisch, schriftlich oder mündlich bekundet. Bei einer Zollanmeldung - die über das Zoll-IT-Verfahren ATLAS abgegeben werden muss - sind zum Teil Sicherheitsleistungen zu erbringen.

Soll die eingeführte Ware endgültig im Zollgebiet der EU verbleiben und in den EU-Wirtschaftskreislauf eingehen, kommt das Zollverfahren "Überlassung zum freien Verkehr" in Betracht. Sollen Waren unverändert zwischen zwei im Zollgebiet der EU liegenden Orten befördert werden, so sind sie in das "Versandverfahren" zu überführen. Für Waren, die eingeführt werden, um sie zu einem bestimmten Zweck vorübergehend im EU-Zollgebiet zu verwenden und die im Anschluss daran wieder ausgeführt werden sollen, gibt es das "Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung."
Bei Einfuhr in das EU-Zollgebiet werden Waren ggf. mit einem Zoll belegt. Die Zölle werden von der Zollverwaltung für die Europäische Union eingenommen und dorthin abgeführt. Zollkontrollen sind überdies jederzeit möglich.

Weitere Informationen zu den genannten und allen anderen Zollverfahren, Informationen zur Zollanmeldung und allen damit zusammenhängenden Aspekten sowie Fragen rund um den Zolltarif und die Zollwerte finden sich unter nachfolgender Verlinkung:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Waren ... _node.html

Bedeutet das Abkommen, auf das sich die EU mit GBR am 24. Dezember 2020 geeinigt hat, dass alle Waren aus GBR zollfrei in die EU eingeführt werden können?

Am 24. Dezember 2020 haben die Europäische Union und das Vereinigte Königreich eine grundsätzliche Einigung über ein Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA) erzielt. Es ist seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar und sieht für alle Waren mit Ursprung in GBR bei der Einfuhr in die EU eine Präferenzbehandlung und damit Zollfreiheit vor. Folglich können nicht alle Waren aus GBR in die EU zollfrei eingeführt werden, sondern nur jene, die den im Abkommen festgelegten Ursprungsregeln entsprechen. Diese Ursprungsregeln legen einen bestimmten Be-/Verarbeitungsgrad fest, der in GBR erfolgt sein muss.

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