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Fahrerflucht?
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Autor:  asteinha [ Mo 16. Dez 2019, 08:44 ]
Betreff des Beitrags:  Fahrerflucht?

Hallo,

vielleicht ist ja ein Anwalt unter uns oder jemand kann dazu eine verlässliche Auskunft geben.

Wenn jemand in einer Tiefgarage einen Schaden am Gemeinschaftseigentums vollzieht und das nicht meldet, liegt dann der Tatbestand einer Fahrerflucht vor, mit allen entsprechenden Konsequenzen?

Autor:  beemer [ Mo 16. Dez 2019, 10:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahrerflucht?

Hi Toni,

zwar bin ich kein Anwalt, doch die Rechtslage dürfte hier recht eindeutig sein, wenn die Beschädigung mit einem Fahrzeug erfolgt ist: https://www.adac.de/verkehr/recht/bussg ... allflucht/

Selbst, wenn der Verursacher eine Beschädigung gar nicht bemerkt hat, kann er wegen Unfallflucht belangt werden. Das ist einem Freund von mir vor Jahren genau so passiert. Er hatte in einer Tiefgarage angeblich jemandem beim Rangieren den Spiegel abgefahren und nichts davon bemerkt. Einer will's gesehen haben und hat ihn angezeigt mit der Folge fette Geldstrafe und Punkte, in dem Fall allerdings ohne Fahrverbot.

Gruß
Tom

Autor:  Kalle [ Mo 16. Dez 2019, 10:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahrerflucht?

Hallo Toni,

vermutlich hast du den entsprechenden Paragraphen im Gesetz selbst gelesen. Dort steht im "Strafgesetzbuch (StGB) § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" .... Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er ....

In deinem Szenario ist der Unfall offensichtlich auf einem privaten Gelände geschehen. Also nicht im Straßenverkehr. Entsprechend kann § 142 nicht zum Tragen kommen. Anbei dazu ein Link.

https://straffrei-mobil.de/fahrerflucht ... rivatgrund

Ich möchte meine Einschätzung und Recherche aber nicht zwingend als "verlässlich" betrachtet sehen, wie du es idealerweise gerne hättest.

Grüße aus Bonn
Kalle

Autor:  asteinha [ Mo 16. Dez 2019, 11:22 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahrerflucht?

Danke,
geht aber hier nicht unbedingt darum in der Tiefgarage ein anderes Auto zu beschädigen, sondern eher darum wenn er zum Beispiel die Wand oder einen Pfosten etc. beschädigt.

Autor:  Panzooo [ Mo 16. Dez 2019, 11:28 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahrerflucht?

Hi Toni,
wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast nutze einfach die Hotline Dieser.
Dann hast Du schon schnell eine Rechtsauskunft.

Wie immer

Autor:  4point3 [ Mo 16. Dez 2019, 18:28 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahrerflucht?

Dann wird dem Tiefgaragen-Eigentümer möglichst zeitnah ein Übergabe-Einschreiben zugeschickt, in dem der Sachverhalt beschrieben wird mit der Bitte um Entschuldigung und eventuell mit dem Angebot, sich um die Schadensbeseitigung selbst zu kümmern. Und dann wartet man die Antwort ab und gut is.
Wenns nicht zu lange her ist, würd ich das immer noch machen.
Man muss ja erst mal den Eigentümer der Tiefgarage herausfinden, das kann schon ein paar Tage dauern.
Oder?

Gruß
Ralf

Autor:  asteinha [ Mo 16. Dez 2019, 19:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahrerflucht?

Hi,

das ist nicht die Frage und wenn es sich um einen Mieter in der Wohnanlage handelt auch nicht das Problem.
Frage: Liegt hier auch "Fahrerflucht" vor?

Autor:  Florian [ Mo 16. Dez 2019, 21:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahrerflucht?

Das Problem bei Fahrerflucht ist den Täter zu fassen. Mir ist Nachts einer auf mein Auto in der Garageneinfahrt gefahren. Trotz abgebrochenne Fahrzeugteil, mit dessen Hilfe der Fahrzeugtyp zu bestimmen war, hat die Polizei keinen Täter ausfindig machen können. Im Urlaub hat uns einer an einem Firmenwagen die Stoßstange hinten beschädigt. Mussten wir natürlich bei der Polizei melden da Firmenwagen. Der Polizist sowie später die Fuhrparkmitarbeiterin sagten uns das die Chance jemanden ausfindig zu machen gegen Null geht.

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