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Verkauf in Nicht-EU-Land z.B. Schweiz
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Autor:  Vixen V8 [ Mi 2. Okt 2019, 15:51 ]
Betreff des Beitrags:  Verkauf in Nicht-EU-Land z.B. Schweiz

Hallo zusammen,

hat von euch schon mal jemand ein Fahrzeug in die Schweiz verkauft? Was gibt es dabei zu beachten?
Nach bisherigen Infos sollte man auf jeden Fall abmelden. Dann braucht das Fahrzeug Zollnummern, bekommt die der Käufer? Als Schweizer ja wohl eher nicht. Wenn ich die als Verkäufer besorge zahle ich auch Steuern und Versicherung, bei nur HP und einer Laufzeit von 9 Tagen halten sich die Kosten im Rahmen, gibt es sonst noch ein Risiko dabei?

Danke für Tipps und Infos.
Gruß
Axel

Autor:  Panzooo [ Mi 2. Okt 2019, 16:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Verkauf in Nicht-EU-Land z.B. Schweiz

Hallo Axel,
Infos hier https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... nnzeichen/

Es steht geschrieben dass der Beantragende eines solchen Kennzeichens in Bar bezahlen kann wenn er in BRD kein Konto hat!!
Denke dies ist für Ausländer gedacht. Die Schildermacher bieten zu den Kennzeichen gern eine Versicherung im Paket mit an.
Frag einfach mal bei den Schildermachern an.

Wie immer

Autor:  Vixen V8 [ Mi 2. Okt 2019, 16:26 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Verkauf in Nicht-EU-Land z.B. Schweiz

Hallo Bernd,

da sind schon mal einige Hinweise, Danke.
Ist jetzt noch die Frage ob es bezüglich Zoll was zu beachten gibt und ob da Käufer oder Verkäufer zuständig sind

Autor:  Panzooo [ Mi 2. Okt 2019, 16:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Verkauf in Nicht-EU-Land z.B. Schweiz

Vixen V8 hat geschrieben:
Hallo Bernd,

da sind schon mal einige Hinweise, Danke.
Ist jetzt noch die Frage ob es bezüglich Zoll was zu beachten gibt und ob da Käufer oder Verkäufer zuständig sind



Die Schildermacher bei den Zulassungsstellen können Dir das sagen! Die machen dass täglich!

Wie immer

Autor:  beemer [ Do 3. Okt 2019, 10:32 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Verkauf in Nicht-EU-Land z.B. Schweiz

Hi Axel,

wenn du den Wagen von privat in D verkaufst, hast du weder mit Zoll noch mit Umsatzsteuer etwas zu tun. Für dich ist mit dem Erhalt des Kaufpreises alles erledigt. Die Zahlen auf dem Kaufvertrag, unabhängig vom Verkaufspreis, sind u.U. Verhandlungssache. Der Erwerber muss den Wagen bei der Einfuhr ins Drittland anhand der Angaben im Kaufvertrag verzollen und Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Ruf doch einfach mal beim nächsten Zollamt an für genaue Auskünfte.

Gruß
Tom

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