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 Betreff des Beitrags: 21iger Abnahme
BeitragVerfasst: Fr 2. Okt 2020, 11:39 
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Hi,

wie Vorstellungsthread geschrieben gibt es einen neuen Griffith in Deutschland. Es ist ein Bj.94.

Nächstes Jahr würde ich mich an die 21-Abnahme wagen. Welche Unterlagen/Umrüstungen sind von Nöten:

Über TVR direkt kann man ja eine COC beziehen macht das Sinn? Der TÜV Süd stellt ja Datenblätter aus? zumindest kenne ich das von Ami-Oldtimern. Hat das schonmal jemand gemacht? Braucht der Prüfer dann beide Unterlagen oder eins von beiden?

Klar, Scheinwerfer müssen angepasst werden.
Wie habt ihr die Kennzeichenbeleuchtung hinten gelöst? Bilder oder Tipps wären prima.
Muss an den Rückleuchten etwas geändert werden? Ich meine sowas mal gelesen zu haben.
Ist ein Typenschild gefordert wo die Achslasten etc. eingetragen sind? Wenn ja, wo habt ihr dieses wie platziert? oder braucht man das nicht mehr wenn man ein COC besorgen kann?

Ich glaube mehr Punkte muss man für die 21iger Abnahme nicht beachten, oder?

Grüße


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 Betreff des Beitrags: Re: 21iger Abnahme
BeitragVerfasst: Fr 2. Okt 2020, 13:38 
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über TVR ein COC? das sind doch die gefakten COC´s?

für nen 21er brauchst du kein COC

scheinwerfer vorn umbauen, hinten muss nebelschluss links (oder beidseitig) und rückfahr rechts (oder beidseitig) sein. beides muss bei EZ1994 dran sein und funktionieren. die rück-scheinwerfer von den frühen griffith sind recht teuer. (wenn man sie überhaupt bekommt)...wenn du hier was umrüsten musst...weil ich meine die sind nicht symetrisch designed (nebelschluss / rückfahr)

typenschild bei ebay...selbst stempeln und irgendwo im motrraum anbringen (nieten)
https://www.ebay.de/itm/Typenschild-Anh ... 45a593df2e


hinterleuchtetes kennzeichen ist in D nicht erlaubt.

Ich hab ein normales montiert und seitlich mittels zwei kleinen LED ausm motorradbereich angestrahlt. die stehen zwar über...sind aber klein, günstig und nicht auffällig und tun ihren zweck.

https://www.amazon.de/LED-Nummernschild ... 3N561KFVFT


mit der englischen lautstärke haben die deutschen prüfer auch oft so ihre "probleme"...also stell dich mal drauf ein evtl. auch hier irgendwie leiser werden zu müssen.

reifen: passender geschwidnigketisindex...in Uk fahren die auch mal mit nem T oder S reifen rum...manchmal aber auch deshalb weils die originalgröße mit dem richtigen index nimmer gibt


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 Betreff des Beitrags: Re: 21iger Abnahme
BeitragVerfasst: Fr 2. Okt 2020, 14:23 
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Registriert: So 14. Jun 2020, 08:36
Beiträge: 19
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welcher TVR: 1994 Griffith 500
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Keine Ahnung was das mit den CoCc von TVR auf sich hat.
Ich gehe davon aus, dass der TÜV-Mann irgendeine Vorlage braucht um die ganzen Daten einzutragen.... Daher braucht er wohl das Datenblatt vom TÜV Süd, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass die heutzutage noch aus einem anderen, vergleichbaren Brief Daten übernehmen dürfen....

Vielen Dank für die Tipps insbesondere mit der Kennzeichenbeleuchtung. Die kleinen Leuchtdinger scheinen ja wirklich unauffällig zu sein.

JA und Lautstärke ist immer so ne Sache. Ich finde meinen jetzt wirklich human und eher zu leise, da mache ich mir im Moment keine Gedanken, aber am Ende entscheidet das der TÜV und nicht ich. Wird schon schiefgehen....
Danke für die Tipps auf jeden Fall, das war schon sehr hilfreich!
Grüße


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 Betreff des Beitrags: Re: 21iger Abnahme
BeitragVerfasst: Sa 3. Okt 2020, 09:55 
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Registriert: Sa 21. Jun 2008, 15:57
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das einfachste für nen prüfer ist wenn er das ganze auf den fahrzeugeigner abwälzt: der soll ihm beim tüv süd ein datenblatt besorgen (kosten)...somit entzieht sich der prüfer seiner verantwortung für alles grade stehen zu müssen (einfacher weg).

es gab mal ne zeit lang COC´s von einer dubiosen web-seite zu kaufen....die waren allesamt fake...aber irgendwie hat´s wohl gereicht für den prüfer.

das ganze geht aber auch per vollabnahme (§21) OHNE datenblatt oder coc....musst halt nur nen willigen prüfer fnden.

übrigens ist das monopol der vollabnahme gefallen....sprich theoretisch dürfte es dir auch KÜS, GTÜ oder Dekra machen.


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